Nach der Änderung des Sächsischen Straßengesetzes (SächsStrG) vom 20.08.2019, welche am 13.12.2019 in Kraft getreten ist, ist die nachträgliche Eintragung von vergessenen öffentlichen Straßen durch ein Eintragungsverfahren nach § 54 Abs. 1 SächsStrG nur noch bis zum 31.12.2022 möglich.
Aufgrund der Stadtratsbeschlüsse vom 10.02.2022 (Beschluss-Nr. BV-SR-835-2022, BV-SR-836-2022, BV-SR-832-2022, BV-SR-833-2022) hat die Verwaltung mit Eintragungsverfügung vom 05.04. bzw. 06.04.2022 verfügt, die folgenden Wege/ Wegeabschnitte nachträglich in das o. g. Bestandsverzeichnis der öffentlichen Feld- und Waldwege einzutragen:
- 6 „Weg von der Stollberger Straße bis zum Rundwanderweg“
- 7 „Weg zur Gartenanlage Steyerberg“
- 10 „Abzweig vom Weg nach Hormersdorf“
- 11 „Weg zur Rentners Ruh“.
Alle Einzelheiten (z. B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und/oder Endpunkt, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und/ oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus den Entwürfen der neu angelegten Karteiblätter in der Anlage zur jeweiligen Eintragungsverfügung und aus den dazugehörigen Karten.
Die Eintragungsverfügungen mit den Entwürfen der Karteiblätter und den dazugehörigen Karten liegen für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe, somit für den Zeitraum vom 21.04.2022 bis zum 20.10.2022, in der Stadtverwaltung der Stadt Thalheim/Erzgeb., Hauptstraße 5, 09380 Thalheim/Erzgeb., im Bürgerbüro während der Sprechzeiten (Montag, Mittwoch und Freitag 08:00 Uhr – 14:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag 08:00 Uhr – 18:00 Uhr) zur Einsicht für die Allgemeinheit aus. Sie werden in dieser Zeit auch auf der Internetseite der Stadt Thalheim/Erzgeb. eingestellt. Die Verfügungen mit Anlagen finden Sie hier:
- 006 ÖFW EV Weg Stollberger Straße
- 007 ÖFW EV Weg KGA Steyerberg
- 010 ÖFW EV Abzweig Hormersdorfer Weg
- 011 ÖFW EV Weg Rentners Ruh
Betroffene Eigentümer und dinglich zur Nutzung Berechtigte werden gegen Zustellnachweis über die Änderung unterrichtet, soweit sie bekannt sind.
Die Eintragungsverfügung gilt mit Ablauf der sechsmonatigen Niederlegungsfrist ab der öffentlichen Bekanntmachung gegenüber der Allgemeinheit als bekanntgegeben. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 20.04.2022 durch Veröffentlichung im Thalheimer Stadtanzeiger. Für die Beteiligten, denen die Eintragungsverfügung in anderer Weise, z. B. mittels Postzustellungsurkunde, Empfangsbekenntnis oder durch eingeschriebenen Brief zugestellt wurde, gilt dagegen die Bekanntgabe mit der Zustellung als bewirkt.
Außerdem hat die Stadtverwaltung der Stadt Thalheim/Erzgeb. mit den Eintragungsverfügungen vom 05.04.20222 und vom 06.04.2022 verfügt, das Bestandsverzeichnis der öffentlichen Feld- und Waldwege für die folgenden Wege gemäß § 4 Satz 7 des Sächsischen Straßengesetzes (SächsStrG) i.V.m. § 3 Abs. 1 und § 5 Abs. 2 ff. der Straßenbestandsverzeichnisverordnung (StraBeVerzVO) zu berichtigen:
- Nr. 6 „Weg von der Stollberger Straße bis zum Rundwanderweg“
- Nr. 7 „Weg zur Gartenanlage Steyerberg“.
Mit der Berichtigung werden die Eintragungen in den oben bezeichneten Karteiblättern an die tatsächlichen Verhältnisse und rechtlichen Anforderungen angepasst. Die Einzelheiten der Verfügung (z. B. Änderungen der Bezeichnung der Straße, der Beschreibung von Anfangs- und/oder Endpunkt, der Angaben zu betroffenen Flurstücken, der Straßenlänge, der Angaben zu Straßenabschnitten und/oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus den Entwürfen der Neufassung der Karteiblätter in der Anlage zu den Eintragungsverfügungen. Aufgrund des Umfangs der Alt- und Neueintragungen wird im Bestandsverzeichnis der öffentlichen Feld- und Waldwege das bestehende Karteiblatt Nr. 6 bzw. Nr. 7 gelöscht und durch jeweils ein neu geschriebenes Karteiblatt ersetzt.
Die Eintragungsverfügungen mit den als Anlage dazugehörigen Entwürfen der neuen Karteiblätter liegen ab dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung für die Dauer von zwei Wochen, somit für den Zeitraum vom 21.04.2022 bis zum 04.05.2022 in der Stadtverwaltung der Stadt Thalheim/Erzgeb., Hauptstraße 5, 09380 Thalheim/Erzgeb., im Bürgerbüro während der Sprechzeiten (Montag, Mittwoch und Freitag 08:00 Uhr – 14:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag 08:00 Uhr – 18:00 Uhr) zur Einsicht aus. Die Verfügung mit den Anlagen finden Sie unter dem oben angefügten Link des betroffenen Bestandsverzeichnisses.
Die Eintragungsverfügung gilt mit Ablauf der zweiwöchigen Niederlegungsfrist ab der öffentlichen Bekanntmachung gegenüber der Allgemeinheit als bekanntgegeben. Für die Beteiligten, denen die Eintragungsverfügung in anderer Weise, z. B. mittels Postzustellungs-urkunde, Empfangsbekenntnis oder durch eingeschriebenen Brief zugestellt wurde, gilt dagegen die Bekanntgabe mit der Zustellung als bewirkt.
Thalheim/Erzgeb., 20.04.2022
Nico Dittmann
Bürgermeister