In seiner Sitzung am 09.12.2021 hat der Stadtrat der Stadt Thalheim/Erzgeb. über die Aufhebung des Sanierungsgebietes „Stadtkern Thalheim“ beschlossen. Mit ortsüblicher Bekanntmachung im Stadtanzeiger am 15.12.2021 wurde die entsprechende Aufhebungssatzung rechtsverbindlich.
Mit dem Inkrafttreten der Aufhebungssatzung ist das Sanierungsgebiet entsprechend Baugesetzbuch abzurechnen.
Für die Beitragspflichtigen, die in Form sogenannter Ablösebeträge die sanierungsbedingten Wertsteigerungen ihres Grundstückes bereits beglichen haben, endet das Verfahren, indem die Sanierungsvermerke aus dem Grundbucheintrag gelöscht werden. Die hierfür notwendigen Anträge werden derzeit von der Stadtverwaltung vorbereitet und dann beim Grundbuchamt eingereicht. Die betroffenen Grundstückseigentümer müssen nichts veranlassen.
Die Beitragspflichtigen, die keine vorzeitigen Ablösebeträge bezahlt haben, haben für die Wertsteigerung ihres Grundstückes einen Ausgleichsbeitrag zu leisten. Um diesen festsetzen zu können, müssen Gutachten von den betroffenen Grundstücken erstellt werden. Diese Einzelgutachten spiegeln die sanierungsbedingte Bodenwertsteigerung wider. Die Beauftragung der Gutachten wird gegenwärtig von der Stadtverwaltung geplant. Auf Grundlage der Gutachten werden die Beitragsbescheide erstellt und versandt. Vorgesehen ist, die Beitragsbescheide bis Ende des Jahres 2023 an die betroffenen Zahlungspflichtigen zuzustellen. Der Zeitraum hängt jedoch stark von der Erstellung der externen Gutachten ab und kann insofern noch abweichen.
Mit der Aufhebung der Sanierungssatzung werden für Bauvorhaben auch keine Sanierungsvereinbarungen und Sanierungsrechtlichen Genehmigungen mehr benötigt. Dies hat aber auch zur Folge, dass bei der Stadt keine Neuanträge mehr auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß §§ 7h, 10f, 11a Einkommenssteuergesetz (EStG) gestellt werden können. Bereits genehmigte Altanträge werden bis zum Abschluss der bewilligten Baumaßnahmen weiter bearbeitet.
Die Satzung zum Sanierungsgebiet, einschließlich der dazugehörigen Karte, sowie die Aufhebungssatzung kann jederzeit auf der Internetseite der Stadt Thalheim/Erzgeb. und bei Bedarf auch vor Ort eingesehen werden. Bei Fragen können sich die betroffenen Bürgerinnen und Bürger gern an die zuständigen Mitarbeiter der Stadtverwaltung (Tel. 03721/262-36 oder 03721/262-18; E-Mail: poststelle@thalheim-erzgeb.de) wenden.