Öffentlicher Hinweis – Information an Landwirte/Landwirtschaftsbetriebe
Hinsichtlich der Veräußerung des nachstehend bezeichneten Grundstücks liegt dem Landratsamt Erzgebirgskreis als untere Landwirtschaftsbehörde ein beurkundeter Kaufvertrag vor, über dessen Genehmigung nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu... weiterlesen WEITERLESEN