Liebe Thalheimerinnen und Thalheimer,
die Untere Wasserbehörde des Erzgebirgskreises weist darauf hin, dass die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern, aufgrund der anhaltenden Trockenheit, mittels Pumpvorrichtungen für den eigenen Bedarf (Eigentümer- und Anliegergebrauch) untersagt ist. Das Schöpfen mit Handgefäßen ist vorläufig aber weiterhin zulässig.
Die entsprechende Allgemeinverfügung „Entnahmeverbot“ wurde am 17. Juli 2023 im Amtsblatt des Erzgebirgskreises, Ausgabe 28/2023, öffentlich bekanntgemacht und tritt am Folgetag in Kraft (und gilt bis einschließlich 31.10.2023). Die Bevölkerung wird gebeten, gewissenhaft mit dem Gemeingut Wasser umzugehen.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.erzgebirgskreis.de/landkreis/neuigkeiten/aktuelles/verbot-von-wasserentnahmen-mittels-pumpvorrichtungen-fuer-den-eigenen-bedarf-1.
Ihre Stadtverwaltung 🌲🌲🌲