Liebe Thalheimerinnen und Thalheimer,
seit 18. März 2022 gilt die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (https://bit.ly/36BjMxC). Die folgenden, wesentlichen Maßnahmen gelten bis einschließlich 02. April 2022.
Neben dem Wegfall von privaten Kontaktbeschränkungen wird auch der Verzicht auf eine pauschale Obergrenze bei Veranstaltungen geregelt. Außerdem sind Versammlungen uneingeschränkt möglich.
Kontakterfassungen sind in keinem Bereich verpflichtend. Zudem sind Sport im Innen- und Außenbereich sowie der Besuch von Kultur- und Freizeiteinrichtungen wieder unter der 3G-Regel ohne Beschränkung der Besucheranzahl möglich.
Alle vollständigen Informationen finden Sie unter https://www.coronavirus.sachsen.de.
Ihre Stadtverwaltung. 🌲🌲🌲