Hinsichtlich der Veräußerung des nachstehend bezeichneten Grundstücks liegt dem Landratsamt Erzgebirgskreis als untere Landwirtschaftsbehörde ein beurkundeter Kaufvertrag vor, über dessen Genehmigung nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden ist.
Gemarkung (Gemeinde): Thalheim (Thalheim)
Flurstücks-Nr.: 967/16
Größe in ha: 0,6418
Nutzungsart gemäß Angaben im Vertrag/Katasterkarte oder Luftbild: Ackerland
Die Genehmigung des Vertrages hängt u. a. von der Nichtfeststellbarkeit eines Erwerbsinteresses auf-stockungsbedürftiger und erwerbsfähiger Haupt- oder Nebenerwerbslandwirte ab. Entsprechenden Unternehmen wird hiermit Gelegenheit gegeben, dem Landratsamt Erzgebirgskreis bis zum 17. Mai 2024 Erwerbsinteresse schriftlich zu bekunden.Im Zusammenhang damit sollen neben Fakten, die den dringenden Aufstockungsbedarf hinreichend untersetzen (ungünstige Eigentumsland-/Pachtland-Relation, Flächenverluste z. B. wegen Straßenbau, Pachtvertragskündigungen etc., beabsichtigte oder bereits durchgeführte Betriebsvergrößerungen oder Betriebsprofiländerungen, welche Flächenbedarf nach sich ziehen) Angaben gemacht werden, welchen verbindlichen Preis sie bei einer eventuell gegebenen Erwerbsmöglichkeit anbieten würden. Bei Bedarf kann beim Landratsamt zu weiteren Grundstücksdaten angefragt werden.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Mitteilung eines Erwerbsinteresses keinerlei Erwerbsansprüche begründet und den Absender der Erwerbsbekundung nicht zum Beteiligten am Verwaltungsverfahren macht.