Stadt Thalheim/Erzgeb.

Datenschutzhinweise für Bewerberinnen und Bewerber - Thalheim im Erzgebirge

Thalheim Rathaus

Datenschutzhinweise für Bewerberinnen und Bewerber

Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Stelle bei der Stadtverwaltung Thalheim/Erzgeb. interessieren oder beworben haben.
Wir möchten Ihnen nachfolgend gerne Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Bewerbung erteilen.

1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?

Verantwortlicher:

Stadt Thalheim/Erzgeb.
Personalverwaltung
Hauptstraße 5
09380 Talheim/Erzgeb.
Telefon: 03721/262-19
E-Mail: personal@thalheim-erzgeb.de

Datenschutzbeauftragter:

Thomas Heß
C&S Solutions
Obere Hartensteiner Str. 21
09366 Stollberg

Telefon: 0178-2951608
E-Mail: dsb@cs-solutions.net
Internet: www.cs-solutions.net

2. Welche Daten werden verarbeitet?

Wir verarbeiten die Daten, die Sie uns im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung zugesendet haben, um Ihre Eignung für die Stelle zu prüfen und das Bewerbungsverfahren durchzuführen.

3. Aus welchen Quellen stammen die Daten?

Der Verantwortliche verarbeitet personenbezogene Daten, die er von Ihnen selbst erhält.

4. Auf welcher Rechtsgrundlage, zu welchem Zweck werden die Daten verarbeitet?

Zweck:

Wir verarbeiten die Daten, die Sie uns im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung zugesendet haben, um Ihre Eignung für die Stelle zu prüfen und das Bewerbungsverfahren durchzuführen.

Rechtsgrundlage:

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten in diesem Bewerbungsverfahren ist primär § 11 SächsDSDG in der ab dem 25.05.2018 geltenden Fassung. Danach ist die Verarbeitung der Daten zulässig, die im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses erforderlich sind.

Sollten die Daten nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens ggf. zur Rechtsverfolgung erforderlich sein, kann eine Datenverarbeitung auf Basis der Voraussetzungen von Art. 6 DSGVO, insbesondere zur Wahrnehmung von berechtigten Interessen nach Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO erfolgen.
Unser Interesse besteht dann in der Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen.

5. Wer ist Empfänger der Daten?

Innerhalb des Regionalen Zweckverbandes erhalten nur die Personen und Stellen
(z. B. Personalverwaltung, Personalrat und Vorgesetzte der zu besetzenden Stellen) Ihre personenbezogenen Daten, die für die Abwicklung des Bewerbungsverfahrens zuständig und Entscheidungsträger über den Bewerbungsausgang sind.

6. Erfolgt eine Übermittlung in Drittländer oder an internationale Organisationen?

Eine Übermittlung in Drittländer oder internationale Organisationen erfolgt nicht.

7. Wie lange werden die erhobenen personenbezogenen Daten gespeichert?

Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, sobald sie für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind.

Sofern Ihre Bewerbung erfolgreich ist, werden Ihre Daten für die Begründung und Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen und tarifvertraglichen Vorschriften gespeichert.

Wird kein Beschäftigungsverhältnis mit Ihnen begründet, so werden die Bewerbungsunterlagen spätestens sechs Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht bzw. vernichtet, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen entgegenstehen. Ein solches resultiert zum Beispiel aus einer erforderlichen Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Eine Löschung erfolgt auch dann nicht, wenn Sie auf eigenen Wunsch schriftlich um Speicherung Ihrer Daten für künftig zu besetzender Stelle bitten.

8. Welche Rechte haben Sie?

Wenn Sie eine Auskunft (Art. 15 DSGVO) zu den zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten wünschen, wenden Sie sich bitte an die verantwortliche Stelle. Sie können auch den Datenschutzbeauftragten zu Rate ziehen. Auf Wunsch wird Ihnen ein Auszug zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zur Verfügung gestellt. Bei einer Auskunftsanfrage, die nicht schriftlich erfolgt, bitten wir um Verständnis dafür, dass wir dann ggf. Nachweise von Ihnen verlangen, die belegen, dass Sie die Person sind, für die Sie sich ausgeben.

Wenn Sie feststellen, dass zu Ihrer Person gespeicherte Daten fehlerhaft oder unvollständig sind, können Sie jederzeit die unverzügliche Berichtigung (Art. 16 DS-GVO) oder Vervollständigung dieser Daten verlangen.

Unter den Voraussetzungen des Art. 17 Abs. 1 DSGVO besteht ein Recht der betroffenen Person, die Löschung personenbezogener Daten zu verlangen. Dieses Recht besteht jedoch nicht, wenn die (weitere) Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt (Art 17 Abs. 3 DSGVO) oder für im öffentlich Interesse liegende Archivzwecke erforderlich ist (Art 17. Abs. 3 DSGVO)

Unter den Voraussetzungen des Art. 18 DS-GVO können Sie eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen. Unter den Voraussetzungen des Art 20 DS-GVO haben sie grundsätzlich ein Recht auf Datenübertragbarkeit und nach Art 21 DSGVO ein Recht auf Widerspruch.

Sollten Ihre personenbezogenen Daten aufgrund Ihrer ausdrücklichen Einwilligung verarbeitet (d. h. insbesondere erhoben) worden sein, können Sie diese Einwilligung jederzeit nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO widerrufen. Dadurch wird jedoch nicht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung Ihrer Daten bis zu Ihrem Widerruf berührt.

Sollten Sie mit den Auskünften Ihrer verantwortlichen Stelle bzw. mit der von ihrer vorgenommenen Verarbeitung personenbezogener Daten nicht einverstanden sein, können Sie sich mit einer Beschwerde an eine Aufsichtsbehörde, z. B. den Sächsischen Datenschutzbeauftragten wenden.

Kontakt:

Sächsischer Datenschutzbeauftragter
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden

Telefon: 0351 493 5401
E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de

9. Gibt es für die betroffene Person eine Pflicht zur Bereitstellung der Daten und welche Folgen hat es, wenn diese dieser Verpflichtung zur Bereitstellung nicht nachkommt?

Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens müssen Sie diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Begründung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind. Sofern es zu einem Einstellungsangebot kommt, werden wir von Ihnen z. B. Sozialversicherungsnummer und Bankverbindung abfordern. Ohne diese Daten werden wir nicht in der Lage sein, ein Beschäftigungsverhältnis mit Ihnen zu begründen und durchzuführen.

10. Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung und findet Profiling statt?

Eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall einschließlich Profiling gemäß Art. 22 DSGVO findet beim Verantwortlichen nicht statt.