Aufgrund der §§ 4 und 21 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (Sächsische Gemeindeordnung – SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBI. S.62) die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29 : Mai 2024 (SächsGVBI. S. 500) geändert worden ist, hat der Stadtrat der Stadt Thalheim/Erzgeb. in seiner Sitzung am 12.12 .2024 folgende Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich Tätigen bei Wahlen und Entscheiden beschlossen:
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