Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (Sächsische Gemeindeordnung – SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBI. S.62), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Mai 2024 (SächsGVBI. S. 500) geändert wurde in Verbindung mit den §§ 1, 2 und Sa des Sächsisches Kommunalabgabengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBI. S. 116), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Dezember 2023 (SächsGVBI. S. 876) geändert worden ist, hat der Stadtrat der Stadt Thalheim/Erzgeb. in seiner Sitzung am 12.12.2024 folgende Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlung in weisungsfreien Angelegenheiten (Verwaltungskostensatzung – VwKS) beschlossen:
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