Aufgrund des § 25 Grundsteuergesetz (GrStG), des § 16 Gewerbesteuergesetz (GewStG) und des § 7 Absatz 4 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) i. V. m. § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) hat der Stadtrat der Stadt Thalheim/Erzgeb. in seiner Sitzung am 12.12.2024 mit Beschluss Nr. BV-SR 118-2024 folgende Satzung beschlossen:
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