Stadt Thalheim/Erzgeb.

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes und zur Gebührenerhebung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Thalheim/Erzgeb. (Feuerwehrkostensatzung) - Thalheim im Erzgebirge

Thalheim AKTUELL

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes und zur Gebührenerhebung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Thalheim/Erzgeb. (Feuerwehrkostensatzung)

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (Sächsische Gemeindeordnung – SächsGemO) i. d. F. der Bekanntmachung vom 09. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 28. November 2023 (SächsGVBl. S. 870) geändert worden ist; des § 69 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) vom 24. Juni 2004 (SächsGVBl. S. 245, 647), das zuletzt durch das Gesetz vom 8. Januar 2024 (SächsGVBl. S. 2) geändert worden ist und der Sächsischen Feuerwehrverordnung vom 21. Oktober 2005 (SächsGVBl. S. 291), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 19. Juni 2024 (SächsGVBl. S. 532) geändert worden ist, hat der Stadtrat der Stadt Thalheim/Erzgeb. in seiner Sitzung am 14.11.2024 folgende Satzung beschlossen:

Klicken Sie hier um die öffentliche Bekanntmachung als pdf zu lesen.